Sie haben bereits Import- oder Exportgeschäfte getätigt und auch lange Zeit lief alles glatt. Jetzt stehen Sie vor dem Problem, dass Zoll- oder Steuervorschriften versehentlich nicht eingehalten worden sind? Viele glauben, dass es bereits zu spät ist wenn ein Schreiben der Bundesfinanzverwaltung eingegangen ist. Sehr oft treten steuerliche, finanzielle oder strafrechtliche Konsequenzen erst Jahre nach dem bereits erfolgen Import- oder Exportgeschäft auf. Dann ist es wichtig, die Korrespondenz mit der Zollverwaltung besonnen und vor allem fachlich untermauert vorzunehmen. Lassen Sie sich hierzu von unserem Team beraten.

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