Andere Länder, andere Regeln: Staufrei durch den Transitverkehr mit Zoll-Flex

Erfolgt der Transport einer Ware durch ein Staatsgebiet ohne eingeführt und zum freien Verkehr abgefertigt zu werden, spricht man von Transitverkehr. Zoll-Flex schickt Sie mit dem Versandverfahren reibungslos durch den Zoll. Waren aus Nicht-EU-Ländern verursachen Einfuhrabgaben beim Grenzübertritt, die meisten Waren werden jedoch nicht im Einfuhrstaat verzollt und sind direkt für eine Wiederausfuhr vorgesehen. Ein Versandverfahren macht es möglich, die Verzollung von Waren erst an ihrem endgültigen Bestimmungsort vorzunehmen.

Es gibt jedoch Warengruppen, die davon ausgenommen sind:

  • Unter Artenschutz stehende Waren

  • Abfälle

  • Dual-Use-Güter

  • Konflikt- und Blutdiamanten (KPCS)

  • Waffen und Folterwerkzeuge

  • Chemikalien für die Herstellung von Chemiewaffen

  • Gefährliche Schadorganismen

  • Fälschungen

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