Wir liefern Ihnen die Antworten auf Ihre Fragen zum Import und ein breites Leistungsspektrum für die problemlose Einfuhr von Waren gleich dazu

Sie möchten am Außenhandel teilnehmen, doch sehen Sie sich vor immer größere Herausforderungen gestellt? Als unabhängiger Anbieter ist es Zoll-Flex gelungen jahrelange Praxiserfahrung zu einer Lösung für die Zollabfertigung zu bündeln. Wir setzen auf auf fundiertes Fachwissen und praktischer Erfahrung um länderübergreifende Lösungen zu kreieren, die sich nicht nur auf lokale Gegebenheiten versteifen.

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Unser Angebot für Sie

  • Import-Zollabfertigungen in Europa über die nationalen IT-Systeme ATLAS, E-DEC und X garantieren einen reibungslosen Ablauf.

  • Zoll-Flex übernimmt zusammen mit einem Partner die Fiskalvertretung für Ihr Unternehmen und sorgt für die zuverlässige Abwicklung der umsatzsteuerrechtlichen Belange im jeweiligen Staat der Abfertigung

  • Muss in der vorübergehenden Verwahrung der Warenort gewechselt oder eine Zollkontrolle durchgeführt werden, übernimmt Zoll-Flex den erforderlichen Verwahrerwechsel

  • Wir übernehmen die Neutralisierung von Präferenznachweisen und Ursprungszeugnissen

Fiskalvertretung

Sie möchten als ausländischer Unternehmer Waren in die Länder der Europäischen Union importieren? Dann gelten Sie vor dem jeweiligen Staat automatisch als Anmelder, von dem die Einfuhrumsatzsteuer zu erheben ist.

Ersparen Sie sich den administrativen Aufwand einer eigenen steuerlichen Registrierung in dem jeweiligen Land, unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich durch einen Fiskalvertreter vertreten lassen. Dadurch haben Sie auch keinerlei Erklärungspflichten gegenüber den Finanzbehörden des Einfuhrlandes.

Zoll-Flex Ihr zuverlässiger Fiskalvertreter

  • Sie profitieren von einem zentralen Ansprechpartner – Zoll-Flex

  • Ihre Logistikprozesse werden beschleunigt, die Kosten durch Flexibilität und Zeitersparnis gesenkt. Die zollrechtliche Behandlung findet bereits an der Eingangszollstelle der EU statt und wird nicht auf mehrere Länder verteilt.

  • Alle Zollformalitäten im Rahmen eines Versandverfahrens fallen weg und der Käufer erhält die Ware bereits zollrechtlich abgefertigt und kann frei über sie verfügen

  • Wird die Ware im Zollverfahren 42 zum freien Verkehr angemeldet, müssen Sie bei der Zollabfertigung keine Einfuhrumsatzsteuer entrichten. Diese wird durch die spätere Erwerbsbesteuerung im EU-Bestimmungsland ersetzt. Der Warenverkehr wird vereinfacht und Ihr Cashflow deutlich verbessert